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Impressum


Verantwortlicher:

Mensch & Biene GmbH

Buschenbach 29

33142 Büren

E-Mail: info@mensch-biene.de

Tel.: +49 2958 895900-0

USt-ID: DE320060475

Geschäftsführer: Heiko Lüders


Weitere Hinweise

1. Batteriegesetz (BattG)

Wir möchten Sie darauf hinwiesen, dass Batterien nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Sie sind als Endverbraucher zur ordnungsgemäßen Entsorgung gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Batterien können Sie an öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeine oder überall dort kostenlos abgeben, wo Batterien der betreffenden Art verkauft werden.

Die von uns erhaltenen Batterien können Sie nach Gebrauch bei uns unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post schicken. Empfänger und Adresse für die Rückgabe ist: Mensch & Bine GmbH, Buschenbach 29, 33142 Büren. Bei der Rücksendung gebrauchter Batterien sind die Kontaktflächen der Batterien (+ und - ) isolierend abzukleben, da andernfalls Brandgefahr besteht. Die Rückname beschränkt sich auf Batterien, welche in den Produkten Verwendung finden oder fanden.

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes - zum Beispiel "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei oder "Hg" für Quecksilber. Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.

2. Online Streitbeilegung

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.

Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Hinweis gemäß Art. 36 Abs. 1 VSBG: Wir sind grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

3. Informationen zu § 2 AbfBeauftrV (Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten):

Bezüglich unserer Herstellerpflichten zur Rücknahme von alten Elektro- oder Elektronikgeräten, alten Batterien und alten Verpackungen haben wir geeignete Dritte beauftragt, die bereits jeweils über einen eigenen Abfallbeauftragten verfügen. Sofern wir weitere Abfallfraktionen freiwillig zurücknehmen, werden die kalenderjährlichen Grenzen nach § 2 Abs. 2 i) AbfBeauftrV nicht überschritten. Auch die anderen kalenderjährlichen Grenzen des § 2 Abs. 2 werden jedenfalls nicht überschritten. Eine Verpflichtung zur Bestellung eines Betriebsangehörigen Abfallbeauftragten nach § 2 AbfBeauftrV besteht daher nicht.

4. Unsere Verkaufsverpackungen sind über das Duale System Interseroh lizensiert und werden darüber entsorgt

5. VerpackungsG

Wenn Sie eine gewerbsmäßige Tätigkeit ausüben und bei uns erworbene Verpackungen wie z.B. Gläser, Geschenkkartons, Taschen und Beutel mit Ware befüllen und in den Umlauf bringen, sind Sie für deren Rücknahme und Verwertung verantwortlich und müssen sich nach dem geltenden Verpackungsgesetz (VerpackG) an einem Rücknahmesystem beteiligen. Eine Anbieterauswahl und nähere Informationen finden Sie z.B. im Internet.